Transparent - Verständlich - Angemessen
Wir vereinbaren das Honorar individuell mit jedem Mandanten im Rahmen des Erstgesprächs. Je nach Ihrem konkreten Einzelfall kann die Honorarverrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach dem Stundensatz oder als Pauschalpreis erfolgen.
Sie können uns Ihre Anliegen beim persönlichen Erstgespräch schildern, bei dem wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Für das Erstgespräch mit einer Dauer von max. einer Stunde verrechnen wir bei österreichischen Rechtssachen EUR 100,- zuzüglich USt und bei slowakischen Rechtssachen EUR 50,-.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wir rechnen unser Erstgespräch direkt mit Ihrer Versicherung ab und übernehmen selbstverständlich auch die Deckungsanfrage.