Transparent - Verständlich - Angemessen
Wir vereinbaren das Honorar individuell mit jedem Mandanten im Rahmen des Erstgesprächs. Je nach Ihrem konkreten Einzelfall kann die Honorarverrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach dem Stundensatz oder als Pauschalpreis erfolgen.
Sie können uns Ihre Anliegen beim persönlichen Erstgespräch schildern, bei dem wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.