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Skiunfall in Österreich – Snowboardunfall – Haftung

Ein Skiurlaub in Österreich macht viel Spaß! Der Skiurlaub kann jedoch plötzlich mit einem Unfall auf der Piste enden. Danach folgen Ermittlungen der örtlichen Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wir unterstützen Sie gerne bereits bei Ihrer ersten polizeilichen Einvernahme. Ihre Aussage ist entscheidend, um Ihre Ansprüche aus dem Skiunfall zu wahren.

In einem häufig eingeleiteten Zivilverfahren wird die Frage geklärt, welcher Unfallbeteiligte für den Schaden aus dem Skiunfall aufzukommen hat (z.B. Schmerzensgeld, Kosten von ärztlichen Behandlungen und Therapien, beschädigte Skiausrüstung). Für den Ausgang des Verfahrens sind Gutachten von gerichtlich bestellten Sachverständigen aus den Bereichen der Biomechanik und der Chirurgie von entscheidender Bedeutung.

Ein Sachverständiger aus dem Bereich der Biomechanik kann z.B. aufgrund des Verhaltens von menschlichen Körpern beim Zusammenprall und aufgrund der Endlagen der Unfallbeteiligten nach dem Zusammenprall eine Einschätzung über die Fahrtrichtung der Unfallbeteiligten und deren Geschwindigkeit abgeben. Der Sachverständige aus dem Bereich der Chirurgie kann z.B. eine Einschätzung über die Intensität und Dauer von Schmerzen aufgrund der Unfallfolgen abgeben. Ein zentraler Teil unserer Rechtsberatung besteht darin, mit unseren Mandanten genau abzuklären, welche Beweismittel dem Gericht angeboten werden, damit die Sachverständigen unter Berücksichtigung dieser Beweismittel qualitativ hochwertige Gutachten abgeben können.

Wir verbringen unsere Freizeit gerne auf Skiern zwischen der Steiermark und Tirol. Als leidenschaftliche Skifahrer kennen wir viele beliebte Skigebiete. Wir vertreten Sie bei einem Skiunfall in ganz Österreich.

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